Initiative Haustierrechte Stade

"Das Mitgefühl mit allen Geschöpfen ist es, was Menschen erst wirklich zum Menschen macht."

(Albert Schweitzer)

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Aktuelles
Zergportal 10.06.2010 PDF Drucken E-Mail
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Bad Sachsa forderte Tierarzt auf, verletztes Tier aus Kostengründen einzuschläfern.Kommunen sind dazu verpflichtet, für die Versorgung von Fundtieren aufzukommen. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn sie diese Aufgabe einem Tierschutzverein übertragen haben. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen (Az. 1 A 288/08 aus 2010 ) entschieden. Es gab damit der Klage eines Tierarztes aus dem Südharz statt.Dieser hatte die Stadt Bad Sachsa (Kreis Osterode) verklagt, weil diese sich weigerte, für die Behandlungs- und Unterbringungskosten einer verletzten Katze aufzukommen. Nach Auffassung des Gerichts war die Stadt jedoch für die Versorgung des Tieres zuständig. Sie muss dem Tierarzt daher rund 2000 Euro zahlen.Die Katze war am späten Abend des zweiten Weihnachtstages in einer Straße in Bad Sachsa aufgefunden worden. Sie war offenbar bei einem Unfall verletzt worden. Die Suche nach dem Besitzer der Katze blieb erfolglos. Da auch beim Tierschutzverein niemand erreichbar und die örtliche Polizei zu einem anderen Einsatz unterwegs war, brachten die Finder das Tier zum tierärztlichen Notdienst.Der diensthabende Tierarzt nahm eine Notoperation vor und behielt die Katze zunächst in seiner Praxis. In den folgenden Tagen versuchte der Veterinär vergeblich, einen Besitzer ausfindig zu machen und Verantwortliche des Tierschutzvereins zu erreichen.Als der Verein sich nicht rührte, forderte der Tierarzt die Stadt auf, die Abholung der Katze zu veranlassen. Außerdem stellte er der Kommune die bis dahin angefallenen Behandlungs- und Versorgungskosten in Rechnung. Auch darauf folgte keine Reaktion, ebenso wenig auf ein späteres Schreiben, in dem er die Abholung der Katze und Bezahlung der Rechnung anmahnte. Ende März erhielt der Tierarzt schließlich die Mitteilung, dass die Stadt eine Übernahme der Kosten ablehne. Daraufhin zog er vor Gericht.Die Richter sahen dies komplett anders. Die Katze sei sehr wohl ein Fundtier. Dafür spreche, dass sie eine Tätowierung hatte und zahm war. Damit sei die Gemeinde für die Unterbringung und Versorgung des Tieres zuständig. Diese öffentlich-rechtliche Pflicht gelte auch dann, wenn sie diese Aufgabe an einen Tierschutzverein delegiert habe. Die Katze hätte in jedem Fall ärztlich behandelt werden müssen. Eine Tötung aus Kostengründen, wie sie die Gemeinde gefordert hatte, sei ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. VG Göttingen Aktenzeichen 1 A 288/08 aus 2010.Quelle der Nachricht HNA:http://www.hna.de/nachrichten/niedersachsen/stadt-wollte-katze-toeten-772937.html +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
 
Zergportal 03.06.2010 PDF Drucken E-Mail
Oberverwaltungsgericht Münster weist Polizei in die Schranken und geben Tierschützern recht:
Schock-Bilder aus Schlachthöfen, Mastanlagen und Pelztierfarmen dürfen öffentlich gemacht werden - auch in Fußgängerzonen. Ein Verbot der Siegener Polizei war illegitim.  Der Vorsitzende des Vereins  "die Tierfreunde e.V." , Jürgen Foß, sieht durch das Oberverwaltungsgericht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gestärkt: "Fünf Jahre Rechtsbruch, Zensur und Einschüchterung durch die Behörden sind genug", kommentierte er das Ende des Rechtsstreites.
Seit 5 Jahren führte der Siegener Verein "die Tierfreunde e.V." einen Rechtsstreit gegen die Kreispolizeibehörde Siegen.
Der Verein hatte in der Siegener Fußgängerzone mehrfach Tierschutzfilme auf einer Leinwand vorgeführt, die auch Szenen aus Schlachthäusern, Mastbetrieben und Pelztierfarmen zeigten. Die Filme wurden von der Polizei per Auflage pauschal zensiert und hinter Sichtschutzwände verbannt. Wie der 5. Senat des OVG Münster nun in einem Schriftsatz an die Prozessbeteiligten feststellt, ist "eine Rechtsgrundlage für diese Anordnung nicht ersichtlich". Das Gericht führt unter anderem als Begründung einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes an, wonach "ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers kein Belang ist, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf". Die polizeiliche Auflage wurde als rechtswidrig und das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg als wirkungslos erklärt. Die Kosten der Verfahren hat die Polizeibehörde und damit der Steuerzahler zu tragen.
Die Polizei Siegen ging zeitweise so weit, dass selbst kleinformatige DINA4-Bilder zensiert und während einer Kundgebung beschlagnahmt wurden. "Damit ist jetzt Schluss", so der betroffene Versammlungsleiter und Vereinsvorsitzende, Jürgen Foß. Der Tierrechtler meint: "Fünf Jahre Rechtsbruch, Zensur und Einschüchterung durch die Behörden sind genug. Mit dem Verbannen der freien Meinung hinter Sichtschutz war Zensur und Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Zensur nach persönlichen Neigungen und Versammlungsinhalten bedeutet das Ende von Meinungs- und Pressefreiheit."
Einige wenige andere Städte machten Tierschützern ähnliche Auflagen. Jürgen Foß, der selbst mehrfach von der Polizei Siegen wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz angezeigt und immer freigesprochen wurde, ermuntert nun jeden betroffenen Verein, sich unter Berufung des richtungweisenden Verfahrens des OVG Münster rechtlich zur Wehr zu setzen. Der Gerichtsbeschluss des 5. Senats des OVG Münster und weitere Dokumente aus diesem Rechtsstreit stehen weiter unten zum Download bereit.
Der Berliner Rechtsanwalt der Kläger, Hans-Georg Kluge, früher selbst Richter an einem Oberverwaltungsgericht, hält solche Auflagen der Polizei für die "Entkernung eines zentralen Grundrechts". Hans-Georg Kluge ist Vorstandsmitglied bei der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Müssten Versammlungsteilnehmer auf zentrale Kundgabemittel wie bewegte oder unbewegte Bilder verzichten, hätte das nach Auffassung Kluges nichts mehr mit dem wesentlichen Inhalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu tun.wieder ungehindert zeigen
Nach fünfjährigem Rechtsstreit zwischen der Kreispolizeibehörde und dem Verein "die Tierfreunde e.V." wurde nun die Auflage der Polizei Siegen, welche die freie Vorführung von Tierschutzfilmen in Fußgängerzonen einschränkte, als rechtswidrig erklärt.
Quelle Die Tierfreunde:
http://www.die-tierfreunde.de/inhalte/themen/sonstiges/freie_bildvorfuehrung_ovg1.htm

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Das Tierschutzportal für Tiere in Not


 
Zergportal 19.05.2010 PDF Drucken E-Mail
Tierquälerei ist ein Dauerthema auf Mallorca, so wie im übrigen Spanien auch. Engagierte Tierschützer kämpfen seit vielen Jahren verzweifelt um das Leben zahlloser misshandelter Tiere auf der Baleareninsel.
Vor allem Hunde sind es, die besonders zu leiden haben. Aber nicht nur. Bereits an der Vielzahl der Tierschutzvereine auf Mallorca kann der Unbeteiligte erkennen, dass irgendetwas nicht stimmen kann, im Verhältnis der Mallorquiner zu ihren Tieren.
Auf einer Insel Mallorca, auf der es 60 (!) Schießwettbewerbe im Jahr gibt, bei denen Wachteln als lebendige Zielscheiben aus Katapulten herausgeschleudert werden, damit die teilnehmenden Schützen sie mit Schrotkugeln zerfetzen können, muss schon viel geschehen, bis selbst Inselkenner ungläubig mit dem Kopf schütteln.
Ein Ferienerlebnis der besonderen Art hat jetzt Lea B. erlebt, eine Studentin aus Berlin, die von ihren Eltern zunächst erst einmal überredet werden musste, mit nach Palma de Mallorca in den Urlaub zu fliegen. Lea B. dachte nämlich, dass die Insel Mallorca in erster Linie mit Massentourismus und volltrunkenen Gästen am Ballermann gleichzusetzen ist. Deshalb war sie zunächst auch positiv überrascht, als sie in den ersten Urlaubstagen Mallorca nach und nach näher kennenlernte.
Und als Lea B. begann sich in Mallorca zu verlieben, lernte sie das spezielle Verhältnis der Mallorquiner zu ihren Haustieren kennen. Das Traurige dabei ist, dass es hierbei leider nicht um einen Einzelfall handelt.
Dieses Erlebnis, genauer, die maßlose Quälerei eines Hundewelpen, ist für den Urlaubsgast an sich bereits nicht nachvollziehbar. Und was dann in der Folge geschieht, wenn ein Tierfreund die perverse Quälerei unterbinden möchte, löst ebenfalls ungläubiges Kopfschütteln aus.
Der erste und zugleich letzte Mallorca-Urlaub
Lea B., Studentin aus Berlin, kam jetzt, Mitte Mai 2010, von ihrem Mallorca-Urlaub zurück. Es sollte ihr erster und zugleich auch letzter Mallorca-Urlaub werden, wie sich später herausstellen wird.
Gemeinsam mit ihrem Freund und ihrer Familie wohnt sie in einer Ferienwohnung in Port de Pollenca. Und Lea B. war zunächst begeistert beim Anblick der schönen Strände, der traumhaften Buchten und den imposanten Bergen der Serra de Tramuntana. Zudem hatte es ihr die mallorquinische Küche angetan. Lea B. hatte die Insel Mallorca bereits insgeheim zu ihrem neuen Lieblingsferienziel erklärt.
Dann jedoch geschieht das Unfassbare. Es ist Mittwoch, der 12. Mai. Die Kulisse ist der Strand von Son Baulo, in der Nähe von Can Picafort. Es ist etwa 18 Uhr. Eigentlich könnte es nicht schöner sein.
Strahlender Sonnenschein, das türkisfarbene Meer, Mallorca-Strandromantik. Genau so möchte jeder seinen Urlaub verbingen.
Der Mann wirft den Welpen wie ein Stück Holz ins Wasser
Lea B. erzählt: ”Zwei Männer, ein kleines Mädchen und ein kleiner Welpe. Alle spielen gemeinsam am Strand. Ich genieße mit meiner Familie die warme Sonne und das türkis schimmernde Wasser.
Im Augenwinkel sehe ich, wie einer der Männer den Welpen ins Wasser wirft. Das erregt meine Aufmerksamkeit. Was zuerst wie Spaß aussieht, entpuppt sich schnell als bloße Quälerei. Kaum ist der Yorkshire Terrier wieder an Land, packt ihn der Mann an einem Bein und wirft ihn, wie ein Stück Holz, ins Wasser. Diesmal höher und weiter als zuvor. Der Hund kommt unsanft im Wasser auf.
Er strampelt sich mühevoll im tiefen Wasser ab, und schafft es nicht aus eigener Kraft sich zu retten. Die belustigten Besitzer an Land lachen und amüsieren sich darüber, während der Hund mit dem Leben ringt.”
Urlauber am Strand sind geschockt
Eine couragierte Urlauberin sprintet ins Wasser, und rettet den Hund. Frau Schmidt aus Elze, wie sich später herausstellt. Gemeinsam mit ihrem Mann hat auch sie das Geschehen beobachtet. Beide werden später Strafanzeige gegen den Hundehalter erstatten.
Der kleine Yorkshire Terrier zittert am kleinen Leib. Er überlebt zum Glück. Die anwesenden Urlauber sind geschockt, während der Besitzer erstaunt darüber ist, dass über ein Tier soviel Aufhebens gemacht wird.
Die Tierretter eilen mit dem Welpen zum nahegelegenen Hotel Ferrer Concord, und lassen die Polizei rufen. Der Hundebesitzer eilt hinzu und erklärt dem Hotelpersonal auf spanisch seine Sicht der Dinge. Die Retter des Hundwelpen können sich mangels Sprachkenntnisse nicht verständigen. Die Hotelangestellte scheint, genauso wie der Tierquäler, belustigt von dem Vorfall.
Die Guardia Civil kommt. Sie weist sich nicht aus, und scheint wenig motiviert. Verständlich, wenn man von der erheblichen, zusätzlichen Belastung der Polizisten im Zuge der zahllosen Korruptionsermittlungen auf Mallorca weiß. Da muss vieles Andere einfach zu kurz kommen. Die Polizei auf Mallorca ist hoffnungslos überfordert.
Tumult zwischen meiner Familie, der Guardia Civil und den Übersetzern
Lea B. weiter: ”Da wir ihnen wegen der Sprachbarriere den Fall nicht direkt erklären können, hilft uns die Hotelangestellte. Wieder erzählt sie das ganze mit einem Dauergrinsen auf dem Gesicht. Sie scheint den Ernst der Lage nicht erkannt zu haben. Als der Sachverhalt klar ist, wird mir der Hund forsch aus dem Arm genommen.
Es entsteht ein lauter Tumult zwischen meiner Familie, der Guardia Civil und den Übersetzern. Wir wollen verhindern, dass der Welpe zurück zu dem Mann kommt, der ihn berechnend ins Wasser geschmissen hat und ihn hätte ertrinken lassen.
Man sagt uns, in Spanien sei alles anders, aber man werde die Papiere des Besitzers überprüfen.”
Doch die Retter des kleinen Welpen wollen sich nicht damit zufrieden geben. In Spanien gibt es schließlich auch ein Tierschutzgesetz, welches Tierquälerei unter Strafe stellt. Die beiden Familien wolllen unbedingt verhindern, dass das mißhandelte Tier dem perversen Hundehalter zurückgegeben wird.
Ein Tierarzt soll her. Der Wunsch wird verweigert. Man wird zurecht gewiesen. Eine Anzeigeerstattung sei kaum möglich, weil die Tierretter dann zu einer Zeugenaussage erneut nach Mallorca fliegen müssten. Eine Ausrede, wie sich hinterher herausstellt.
Die schrecklichen Bilder der Tierquälerei
Lea B. will die Angelegenheit jedoch nicht so einfach auf sich beruhen lassen. Sie kann die schrecklichen Bilder der Tierquälerei einfach nicht vergessen. Und sie findet, dass der Tierquäler bestraft werden muss. Sie beabsichtigt jetzt von Deutschland aus gemeinsam mit Tierschützern den kleinen Welpen zu befreien. Sie möchte zudem erreichen, dass der Besitzer bestraft wird. Zur Vorsicht hat sie das Kennzeichen - PGC5106N - des Polizeiwagens der Guardia Civil notiert.
Lea B. wörtlich: ”Dafür setze ich, auch von Deutschland aus, alle Hebel in Kraft.”
Lea B. sagt Adios Mallorca
Studentin Lea B. jedenfalls hat ihre Entscheidung getroffen. Es ist eine Entscheidung gegen die Insel Mallorca als künftiges Ferienziel für sie und ihre Familie.
Lea B.: ”Doch wer möchte schon gerne Urlaub in einem Land machen, wo man Hunde an Bäumen erhängt, in Glasboxen hält oder auf andere schlimme Art und Weise quält?!
Und möchte man in einer Gesellschaft Urlaub machen, in der man das Gefühl hat nicht ernst genommen zu werden?! Für mich und meine Familie sieht so nicht das Paradies aus. Darum muss ich leider sagen, Adios Mallorca!“
Wer will es Lea B. verdenken.
Es ist leider viel zu selten, dass jemand den Mut hat einzuschreiten. Die Familie von Lea B. und das Ehepaar Schmidt haben nicht einfach tatenlos zugesehen, wie der kleine Hundewelpe am Strand von Son Baulo auf Mallorca zu Tode gequält wurde. So konnten sie das kleine Hundeleben noch retten. Vorerst zumindest.
Lea B. appelliert an alle, die am 12. Mai am besagten Strand von Son Baolo und später im Hotel Ferrer Concord Zeuge des Geschehens geworden sind, sich bei ihr zu melden. Entsprechende Zuschriften leitet die Mallorca-Redaktion gerne weiter.
Quelle dieser Meldung: Mallorca Infos
http://www.mallorcainfos.com/de/artikel/lokales/nie-mehr-mallorca-urlaub-wegen-perverser-tierqaelerei/
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Das Tierschutzportal für Tiere in Not


 
NEIN-zum Hunderassismus PDF Drucken E-Mail

Was unterscheidet uns?

... das ist der Titel eines (wegen des gelben Sterns) umstrittenen Flugblatts, das gegen die Volksbefragung für den sog. "Hundeführerschein" in Wien vom 11.-13.2.2010 argumentiert. Am Bild zu sehen: Links ein Labrador-Welpe und rechts ein "böser" Pitbull-Welpe, gekoppelt mit der Frage: Wird ein Hund böse geboren? NEIN!

ANIMAL SPIRIT schließt sich dieser Meinung an und ruft ebenfalls die Wiener Bevölkerung auf, bei der kommenden Volksbefragung mit NEIN zum "Hundeführerschein" zu stimmen.

Denn bislang war nicht einmal möglich, die einfachsten Kontrollen bez. Hundehaltung durchzusetzen und Psychopathen, die ihre Hunde als Waffe mißbrauchen wollen, Herr zu werden (z.B. durch ein Hundehalteverbot). Solche Leute werden und könnten das auch mit "Hundeführerschein" tun. Ein soziologisches Problem läßt sich nämlich nicht durch "Rasselisten" lösen. Mit einem Hundeführerschein würden solche aggressiven Psychopathen in ihrem Handeln dann sogar noch legitimiert!

(Mehr Infos dazu unter www.wuff.at oder www.bullterrier.cc )

 

Auch die Wiener Tierärztekammer hat sich kürzlich in einer OTS-Presseaussendung klar und ausführlich gegen so einen politischen Unsinn ausgesprochen, siehe www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100201_OTS0134

 

Hier noch eine Aussendung einer besorgten Hundehalterin zu diesem Thema:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind eine Gruppe von Hundehaltern, die die Bevölkerung von Wien aufklären will bezüglich der kommenden Volksbefragung. Es geht hier um den Hundeführschein für "Kampfhunde". Die Bevölkerung glaubt, daß sie für den Hundeführschein stimmt, so ist es aber nicht. Sie stimmt für eine Rasseliste für sog. Kampfhunde. Wir Hundebesitzer würden gerne mit der Politik zusammen arbeiten, weil ja etwas getan werden muß, nur die Rasseliste, wird KEINEN einzigen Hundebiß verhindern. In Deutschland wird JETZT - nach 10 Jahren Durchführung einer derartigen "Rasseliste" - diese wieder abgeschafft, weil eben kein einziger Hundebiß dadurch verhindert werden konnte. Im derzeit geltenden Wiener Gesetz ist ein Hundeführschein für auffällige Hunde schon vorgesehen, nur leider wurde es nie durchgesetzt. Es wurde auch nie konsequent die Leinen- oder Maulkorb-Pflicht kontrolliert.

Wir können nur dann ein offenes Ohr bei den Politikern bekommen, wenn bei der Volksbefragung für die "Rasseliste" mit NEIN gestimmt wurde. Dann hätten wir Chancen.

Wir Hundebesitzer wissen ja genau, wo die Probleme liegen und würden diese dann gerne aufzeigen und mit den Politikern zusammen arbeiten.

Wir verteilen die Flyer auch auf der Straße, kein Weg ist uns zu mühsam, um mit unseren Mitmenschen zusammen zu arbeiten. Bitte helfen Sie uns, damit auch wir als Hundebesitzer Gehör bekommen und dann in weiterer Folge für alle Mitbürger effizient die richtigen Gesetze schaffen zu können.

Ich hoffe auf positive Antwort FÜR unsere Hunde und FÜR unsere Mitbürger.

Freundliche Grüße
Sonja Rirsch-Olf, Hundebesitzerin

 
Zergportal 14.04.2010 PDF Drucken E-Mail
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (Montabaur) hat einem Hundehalter mittels tierschutzrechtlicher Verfügung vorgeschrieben, seinen beiden Riesenschnauzern täglich mindestens ein Stunde Auslauf außerhalb des Zwingers zu ermöglichen. Die gesunden, temperamentvollen Tiere werden in Einzelzwingern gehalten und nach Aussage von Zeugen allenfalls sporadisch ausgeführt.
Für Hunde als bewegungsbedürftige Rudeltiere – so heißt es in der Begründung zu dem Bescheid - ist die Zwingerhaltung nur akzeptabel, wenn sie durch Phasen ausgiebiger Bewegung und Beschäftigung unterbrochen wird. Ein andauernder Aufenthalt im Zwinger beeinträchtige nicht nur in erheblichem Maße das Wohlbefinden der Tiere, sondern könne auch infolge Bewegungsmangel zu Stoffwechselstörungen und Schädigungen des Bewegungsapparates führen. Die Monotonie dieser Haltungsform begünstige darüber hinaus die Entstehung von Verhaltensstörungen bis hin zur Aggressivität.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld von 1000 Euro festgesetzt. Der Hundehalter kann innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Verfügung einlegen, allerdings hätte dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, da im Interesse des Tierschutzes die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung angeordnet wurde. Gegen den Sofortvollzug bleibt dem Halter nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wo im Eilverfahren über die Rechtmäßigkeit entschieden wird.
Gesetzliche Regelungen in Bezug auf Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt von Hunden finden sich in der Tierschutz-Hundeverordnung, sind aber sehr allgemein formuliert und im Übrigen nicht bußgeldbewehrt. Behördliche Sanktionen sind daher nur aufgrund einer Verfügung im Einzelfall möglich.

Quellen und weiter Informationen:
Rhein-Zeitung
http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Kreis-verdonnert-Hundehalter-zum-Gassigehen-_arid,75830.html
Westerwaldkreis
http://www.westerwald-kreis.de
Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
http://bundesrecht.juris.de/tierschhuv/index.html

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Das Tierschutzportal für Tiere in Not

 
Zergportal 25.02.2010 PDF Drucken E-Mail
„Wenn man das sieht, kriegt man das kalte Grausen“ kommentierte Richter Roland Wiltschka vom Amtsgericht Haßfurt die Bilder aus einem Haus im nördlichen Landkreis. Ein 31-jähriger Metzger hielt sich dort einen Privatzoo mit sieben Katzen, zwei Hunden, drei Großsittichen und fünf Wachteln, die alle unter erbärmlichen Umständen ihr Dasein fristeten.Im Heizungskeller fand der Amtstierarzt Dr. Markus Menn bei einer Hausdurchsuchung zwei Hunde, die in völliger Dunkelheit auf vier Quadratmetern hausen mussten. Der Boden war mit Kot übersät. Es gab kein Wasser, nur ein paar Knochenreste lagen herum. Die Hunde waren orientierungslos und verängstigtUnter dem Dach des Hauses waren sieben Katzen auf vier Quadratmetern in einer Art Vogelkäfig, der mit Stroh ausgestreut war, eingepfercht. Es gab kein Wasser, nur einen Trog mit Futterbrei, der völlig verschimmelt war. Die Tiere waren verkotet und es stank bestialisch. Im ersten Stock hielt der Angeklagte fünf Wachteln und drei Großsittiche in einer Voliere. Die Wachteln fühlten sich durch die Sittiche bedroht und waren im Dauerstress, da sie keinen Unterschlupf fanden. Sie hatten sich dadurch gegenseitig Federn ausgepickt und wiesen haarlose, wunde Stellen am Körper auf.Doch dazu hätte es gar nicht kommen dürfen. Bereits am 1. Juli 2009 wurde der Angeklagte wegen Tierquälerei zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, mit der Auflage, fünf Jahre lang kein Tier mehr halten zu dürfen. Doch der Angeklagte hielt sich nicht daran.Staatsanwalt Dr. Christopher Rosenbusch forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Da der Angeklagte bereits dreifach vorbestraft sei, zweimal davon einschlägig, und er unter Bewährung stand, könne man die Strafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen. Dies sah der Vorsitzende Richter Menn genauso.Der Tierquäler muss nun für ein halbes Jahr ins Gefängnis und darf für fünf weitere Jahre keine Tierhaltung mehr betreiben.Lesen Sie bitte weiterQuelle: Neue Presse Coburg http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/hassberge/art2393,1099929 http://ZERGportal.de  
Das Tierschutzportal für Tiere in Not
 
Zergportal 24.02.2010 PDF Drucken E-Mail
Einen Skandal beim Tierschutz hat der Präsident des Verwaltungsgerichts Saarland Ulrich André angemahnt. Über Jahre hätten die Behörden im Fall eines Landwirtes nur Papier produziert. Das Elend der Tierhaltung hätten sie nicht beseitigt. Fazit von André: „Es liegt auf der Hand, was hier schon längst hätte passieren müssen.“ Die Tiere müssten dem Mann endlich weggenommen werden. Vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes wurde am 24.02.2010 ein Rechtsstreit verhandelt, in dem es um die Rechtmäßigkeit eines Zwangsgeldes ging, das einem Landwirt aus Eft-Hellendorf vom beklagten Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz auferlegt wurde (Az.: 5 K 531/09). Hintergrund der Zwangsgeldfestsetzung war eine gegenüber dem Landwirt ergangene tierschutzrechtliche Anordnung, wonach er eine Beleuchtung im Stallgebäude anbringen sollte. Mit dem im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündeten Urteil hob das Gericht den Zwangsgeldbescheid auf, weil dieses Beugemittel nicht geeignet sei, um den Kläger anzuhalten, tierschutzgemäße Zustände herzustellen. In der mündlichen Verhandlung bezeichnete der Präsident des Verwaltungsgerichts André das Vorgehen der zuständigen Veterinärämter in diesem Fall als Skandal. Trotz seit mehr als einem Jahrzehnt vorgetragener Amtshilfeersuchen der Ortspolizeibehörde Perl und der Polizeiinspektion Merzig sowie von Tierschutzvereinen hätten sich weder das bis zum Jahre 2008 zuständige Veterinär- und Ordnungsamt des Landkreises Merzig-Wadern noch danach das beklagte Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz in der Lage gesehen, Entscheidendes gegen den betreffenden Nutztierhalter zu unternehmen und dessen tierquälerische Rinderhaltung zu beenden. Der Landwirt habe sich gegenüber Belehrungen gänzlich uneinsichtig gezeigt. Seine Tiere seien im Stall in permanenter Dunkelheit gehalten worden, das Tageslicht hätten die Tiere höchstens auf der Weide gesehen auf der sie, angekettet an lose Holzbalken, kaum Bewegungsmöglichkeiten gehabt hätten. Dadurch seien die Ketten an den Kuhhälsen eingewachsen, Kälber hätten ihr Leben angebunden in einem völlig dunklen Stall verbracht, in dem eingegangene Rinder verwesten und der Mist so hoch gelegen habe, dass die Kühe ihre Köpfe nicht hätten heben können, ohne an die Decke zu stoßen. Auch Beschwerden der mit der Kadaverbeseitigung beauftragten Fachfirmen hätten nur zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, das jedoch nicht vollzogen worden sei, geführt. Eine nach einer schweren Geburt tödlich verletzte Kuh sei zwei Wochen lang bewegungsunfähig auf der Weide zurückgelassen worden, bis Anwohner Alarm geschlagen hätten. Die zuständigen Behörden hätten weder die Einschläferung dieses Tieres noch die Wegnahme der übrigen Tiere veranlasst, noch dem Kläger generell die Tierhaltung untersagt. Angesichts dieser Umstände sei das von der Behörde gegenüber dem Landwirt festgesetzte Zwangsgeld in Höhe von 700 Euro kein geeignetes Mittel, um die Missstände zu beseitigen, weil das Zwangsgeld ohnehin wegen der sozialen Situation des Landwirtes nicht beigetrieben werden könne und damit leer laufe. Nach Auffassung des Gerichts müsse die Behörde andere erfolgversprechendere Maßnahmen wie beispielsweise die im Tierschutzgesetz für derartige Fälle ausdrücklich vorgesehene Wegnahme der Tiere und den Erlass eines Haltungsverbots ergreifen.Quelle: Verwaltungsgericht des Saarlandes http://www.vgds.saarland.de/10711_10780.htm Lesen Sie bitte weiter:Richter rüffeln Veterinär-Behörden an der Saar in Sachen Tierschutz http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Saarlouis-Gericht-Veterinaeramt-Andr-Praesident-Tierschutz-Bauer-Landwirt-Tierquaelerei-Elend-Kuh-Kuehe-Stall;art27857,3202234    
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Das Tierschutzportal für Tiere in Not
 
Zergportal 17.02.2010 PDF Drucken E-Mail

Ein anonymer Hinweis an das Veterinäramt der Stadt Nürnberg brachte die Tiertragödie ans Licht. Im Wald bei Buchenbühl würde ein Transporter eines slowakischen Tierheimes stehen, der übervoll sei mit Hunden. Zusammen mit der Polizei machten sich Mitarbeiter des Veterinäramtes und des Tierheimes Nürnberg auf den Weg und wurden fündig: In dem Kastenwagen waren 62 Hunde, hauptsächlich Rassehunde wie Retriever, Labradore, Möpse oder englische und französische Bulldoggen - zusammengepfercht in Käfigen auf einer Ladefläche von vielleicht zehn Quadratmetern. Schreckliche Transportbedingungen«Die waren auf acht bis zehn Quadratmetern zusammengepfercht, alles war voll mit Kot und Urin«, beschreibt Marcus König, Geschäftsführer des Tierschutzvereins, die erschütternde Szenerie. «Die Hunde - Welpen oder wenige Monate alte Jungtiere - konnten sich kaum rühren oder auch nur den Kopf heben, an Umdrehen war gar nicht zu denken« Bild: http://images.nordbayern.de/bilder/1/1/2/2/20100217_4c_lok_hund_big.jpg Nürnberg sei der erste Umschlagplatz gewesen, an dem zum Beispiel der Verein «Retriever in Not« einen Teil der Tiere in Empfang genommen und weiter nach Nordrhein-Westfalen transportierte habe. Vermeintliche Tierschutzorganisationen, die ihren Sitz in Deutschland haben, so berichtet König den Nürnberger Nachrichten, geben vor, diese Welpen aus osteuropäischen Tierheimen gerettet zu haben und verkaufen sie dann an deutsche Interessenten weiter. «In Wirklichkeit wird da mit mafiaähnlichen Strukturen gearbeitet. Diese Organisationen bestellen die Jungtiere regelrecht in osteuropäischen Massen-Hundezuchten und verkaufen sie dann in Deutschland«, so König weiter. Dagmar Auf der Maur, die Vorsitzende des Vereins «Retriever in Not«, wollte sich nach einem Bericht auf NZ-Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern. Inge Maisch vom Verein «Tiere suchen Menschen«, für den fünf Tiere bestimmt waren, zeigte sich entsetzt über die Transportbedingungen, von denen sie nichts gewusst habe: «Das ist Tierquälerei.« Sie versicherte, dass es ihr ausschließlich darum gegangen sei, die fünf Hunde, denen in der Slowakei die Tötung gedroht habe, zu retten.Das Veterinäramt der Stadt Nürnberg konnte nur für wenige Tiere die Weiterfahrt stoppen. Sechs Welpen waren nicht geimpft, ein Mops schwer krank, für ein weiteres Tier lag kein Impfpass vor. Mops Valentino etwa hatte eine so schwere Augenentzündung, dass das Veterinäramt eine Weiterfahrt unterband. Er befindet sich nun in der Tierklinik am Hafen, es ist laut König nicht gesichert, ob der Mops überlebt. Auch zwei Welpen mit Blut im Stuhl werden in der Klinik behandelt, einer wird König zufolge wohl nicht durchkommen.Die übrigen 54 Hunde musste es schweren Herzens der vermeintlichen Tierschutzorganisation überlassen, die die Hunde aus Osteuropa in Nürnberg übernahm und weiter nach Nordrhein-Westfalen bringen wollte. «Juristisch sind uns leider die Hände gebunden, nach dem Gesetz können wir nur dann eingreifen, wenn Papiere fehlen oder gefälscht sind oder die Tiere ganz augenscheinlich krank sind oder leiden. Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln«, meint Marcus König und fordert drastische Geldstrafen - sowohl für die Transporteure als auch für die Besteller, die den Hundehandel als eine reine «Profitmaschine« sehen.Lesen Sie bitte die kompletten Berichte bei den Nürnberger Nachrichten.Quelle Nürnberger Nachrichten:
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1174363&kat=120
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1174330&kat=11
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Das Tierschutzportal für Tiere in Not

 
Zergportal 14.01.2010 PDF Drucken E-Mail
(ZP) Michael W. , ein 23-jähriger Mann aus Bünde, der im August 2009 eine Schäferhündin auf grausame Weise tötete und einen weiteren Hund unter tierquälerischen Bedingungen hielt, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Bünde zu 12 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie zu 5 Jahren Tierhaltungsverbot verurteilt worden.
Der bereits siebenfach vorbestrafte Mann hatte die Schäferhündin an einen Baum gebunden und ihr die Schnauze mit einer Spezialfolie umwickelt, so dass das Tier bei den heißen Temperaturen qualvoll erstickte.
Verschiedene Tierschutzorganisationen hatten damals eine Belohnung zur Ergreifung des Täters ausgesetzt.
Mit dem Urteil blieb das Amtsgericht um zwei Monate unter dem Antrag der Anklage, vertreten durch Oberstaatsanwältin Dagmar Weitkamp. Sie sah durch Michael W.s Tat alle Kriterien erfüllt, die zu einer Verurteilung des Tierquälers nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes sowie Paragraph 52 des Strafgesetzbuches hätten führen müssen. Auch hätte Weitkamp ein immerwährendes Tierhalteverbot für 'vertretbar' gehalten. Aber auch mit der Befristung dieses Verbots auf fünf Jahre blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
„Wir sind froh, dass der Täter nun rechtskräftig verurteilt wurde“, so Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA in einer Presseerklärung. „Für die Hündin war es leider zu spät, doch durch die Verurteilung können zumindest weitere potentielle Tiere vor dem Tierquäler geschützt werden!“

Weitere Informationen:
Brutal Bewährungschance verspielt
http://www.nw-news.de/lokale_news/buende/buende/3331955_Brutal_Bewaehrungschance_verspielt.html
Tierquäler führt Hund spazieren - Veterinäramt rettet Border-Collie aus Wohnung / Tierschützer fassungslos
http://www.nw-news.de/lokale_news/buende/buende/3150406_Tierquaeler_fuehrt_Hund_spazieren.html
Bünde: Polizei schnappt Tierquäler - Schäferhündin mit Klarsichtfolie erstickt
http://www.nw-news.de/lokale_news/buende/buende/3133338_Polizei_schnappt_Hundemoerder.html
POLIZEI-HF: Schäferhund grausam erstickt
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/65846/1471047/kreispolizeibehoerde_herford

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